Franziska Schreck
Hundetraining & Verhaltensberatung
Telefon: 0151 - 23 27 38 34

In der Hundeerziehung sind Regeln und Grenzen, in denen sich der Hund frei bewegen kann, wichtig. Das Ergebnis sind freilaufende, zufriedene Hunde.

Hunde kommunizieren zum größten Teil über ihre Körpersprache. Dabei spielen Körperspannung, Blickrichtung und die Haltung von Ohren und Rute eine Rolle.

Willst du mit mir spielen? Die Vorderkörpertiefstellung ist eine eindeutige Spielaufforderung. Mehr zum Thema Körpersprache des Hundes erfahren Sie in meinen Kursen.

In der Hundeerziehung sind Regeln und Grenzen, in denen sich der Hund frei bewegen kann, wichtig. Das Ergebnis sind freilaufende, zufriedene Hunde.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
​
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundeschule Franziska Schreck (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).
§ 1 Vertragsinhalt
​
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko. Der Unterricht findet am vereinbarten Ort statt.
§ 2 Vertragsschluss
​
1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist vorab fällig, spätestens jedoch zum vereinbarten Termin. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so kann die Hundeschule dem Kunden die Anfahrt zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort berechnen, sofern dies bei der Terminabsprache ausdrücklich vereinbart wurde. Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z.B. 5er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.
​
2. Gruppenstunden
Die Hundeschule bietet offene Gruppenstunden an. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Einzelstunde und die Zustimmung der Hundeschule. Der Kunde kann nach der verbindlichen Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Vergütung ist vorab fällig, spätestens jedoch zum vereinbarten Termin.
​
3. Kurse
Die Hundeschule bietet geschlossene Kurse an. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Einzelstunde und die Zustimmung der Hundeschule. Der Kunde kann nach der verbindlichen Anmeldung für den jeweiligen Kurs teilnehmen. Die komplette Kursgebühr ist bei der Anmeldung fällig. Erst bei Zahlungseingang wird der Platz für den Kunden reserviert. Es erfolgt keine teilweise Erstattung der Kursgebühr, wenn der Kunde an einem der geplanten Kurs-Termine nicht teilnehmen kann.
​
§ 3 Preise
​
Die aktuellen Preise werden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten keine ggf. anfallenden Anfahrtskosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
​
§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
​
a. Einzelstunden
Sagt der Kunde Termine (§ 2 Abs. 1) nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Gebühr durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
​
b. Kurse / Gruppenstunden
Die Anmeldung für Kurse / Gruppenstunden ist verbindlich. Sagt der Kunde einen Kurs / Gruppenstunde (§ 2 Abs. 2 und 3), für den er angemeldet war, ab, ist die Vergütung für den Kurs durch den Kunden zu zahlen. Es erfolgt keine teilweise Erstattung von einzelnen Kurs-Terminen, wenn diese durch den Kunden abgesagt werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatztermine.
​
§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule
​
Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten.
Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit.
Im Falle des Rücktritts der Hundeschule schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.
​
§ 6 Rückerstattung von Zahlungen
​
Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. Die Rückerstattung erfolgt durch Überweisung.
​
§ 7 Haftung
​
1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
​
2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
​
3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
​
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
​
5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
​
§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden
​
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
​
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose besteht.
​
3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Training auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen. Die Vergütung ist durch den Kunden gemäß § 4 zu zahlen.
​
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden sind durch den Kunden gemäß § 4 zu zahlen.
​
§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
​
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
​
Stand: Januar 2025
​
​